Der BGH
Es war eine illustre Gesellschaft, die sich am 8. Oktober 1950 im einstigen Karlsruher Erbgroßherzoglichen Palais versammelt hatte. Der prächtige Bau war nach der am 12. September 1950 erfolgten Verabschiedung des Gesetzes » zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung« zum Sitz des Bundesgerichtshofes (BGH), des höchsten bundesdeutschen Gerichts auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bestimmt worden. Konrad Adenauer verwies auf die »stolze Tradition«, an die der BGH anknüpfen könne: das Reichsgericht, das 75 Jahre zuvor gegründet worden war – und in der Nazi-Zeit eine unheilvolle Rolle gespielt hatte.
Erster Präsident des BGH wurde (bis 1960) Hermann Weinkauf, der von 1937 bis 1945 als Richter am Reichsgericht im Sinne des Schwures tätig gewesen war, den am 1. Oktober 1933, der Deutsche Richterbund »bei der Seele des deutschen Volkes« geleistet hatte: »... unserem Führer als deutsche Juristen zu folgen. Bis ans Ende unserer Tage.«
Mit dem im Juli 1951 im Eilverfahren im Bundestag durchgebrachten Ersten Strafrechtsänderungsgesetz (»Blitzgesetz«), der damit folgenden Etablierung von Politischen Sonderstrafkammern und einem entsprechenden Senat beim BGH war das juristische Instrumentarium geschaffen, »um im Kalten Krieg zu bestehen«. Eberhard Rotberg, vor 1945 NS-Sonderrichter, nun maßgeblicher Mitarbeiter im Bundesjustizministerium, hielt es für notwendig, »besonders hochwertige Richter für diese Aufgabe zu finden«. Eine an der FU Berlin existierende Datenbank offenbart, um welches Personal es sich da handelte: 1954 waren 74,7 Prozent der am BGH tätigen Juristen ehemalige NS-Richter, in den 60er Jahren immer noch über 70 Prozent. Skandalöser Höhepunkt: Ernst Kanter, ehemaliger Senatsrat am Reichskriegsgericht und Chefankläger der Wehrmacht im okkupierten Dänemark, an zahlreichen Todesurteilen gegen Widerstandskämpfer beteiligt, wurde Präsident des für die Verfolgung von Kommunisten zuständigen Dritten Strafsenats des BGH. 1963 folgte ihm Rotberg, dem der Autor dieser Zeilen 30 Monate politische Haft verdankt. In diesem Sinne: Gruß zum 60. nach Karlsruhe.
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