Offene Fragen zu einem Thema, das Zigtausende angeht

Kleingartenrecht

In Berlin bewirtschaften Kleingärtner 75 000 Parzellen – eine ökologische Daseinsfürsorge für gegenwärtige und folgende Generationen. Das sollte nicht für Wahlkämpfe ausgenutzt werden.

Es gibt eine Reihe von offenen Fragen, das Kleingartenwesen betreffend. Die Vorstände von Kleingartenanlagen, die aufopferungsvolle Arbeit leisten und das im Ehrenamt, tun gut daran, wenn sie auf Antwort drängen.

– Warum gibt es bei Streitigkeiten und Problemen zwischen Unterpächtern und Verpächtern, in der Regel den Bezirksverbänden, keinen Ombudsmann? Dieser hat sich in vielen anderen Bereichen bewährt.

– Die Liquidation von Kleingartenanlagen muss ein Ende haben. Es müssen verlässliche Planungssicherheiten gegeben werden. Schutzfristen sind nur Hinhaltefristen.

– Schätzprotokolle bedürfen der inhaltlichen Überarbeitung, denn illusorische Preisvorstellungen haben wenig Sinn und schrecken viele sich bewerbende junge Unterpächter ab. In diesen Schätzprotokollen muss eine exakte Bestandsaufnahme der Parzelle einschließlich der Aufbauten erfolgen. Die Fragen des Abstandes sollten jedoch der z...


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