Angemessene Vorauszahlungen
Leserfrage zu Betriebskosten
Unser Vermieter setzt die Vorauszahlungen für Betriebskosten unverhältnismäßig hoch an, so dass sich für das Unternehmen quasi eine Kreditquelle zu unseren Lasten ergibt. Ist so etwas unbegrenzt möglich? Gibt es gesetzliche Grenzen?
Harry S., Berlin
Eine gesetzliche Regelung für die Höhe der Vorauszahlungen gibt es nicht. Aber aus der Mietrechtspraxis und dem BGB (§ 556 Abs. 2, Satz 2) geht hervor, dass die Höhe der Vorauszahlungen »angemessen« sein muss. Das heißt, dass die Vorauszahlungen so zu berechnen sind, dass für Mieter keine allzu hohen Nachzahlungen am Jahresende anfallen. Manche Vermieter setzen die Vo...
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