Nicht bei Transsexualität
Schwerbehinderung
Transsexualität ist keine Behinderung. Betroffene Personen können daher nach einer Geschlechtsumwandlung auch keine Schwerbehinderteneigenschaft geltend machen, urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Damit wurde die Klage einer transsexuellen Frau zurückgewiesen. Sie hatte gefordert, dass bei ihr ein Grad der Behinderung von 60 Prozent festgestellt wird. Sie verfüge nach der operativen Geschlechtsanpassung zur Frau weder über Eierst...
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