Weitergabe von Daten an NATO rechtswidrig
Gericht: BKA handelte ohne gesetzliche Grundlage
Wiesbaden (dpa/ND). Das Bundeskriminalamt (BKA) hätte vor dem NATO-Gipfel 2009 keine Journalisten-Daten an die NATO weitergeben dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Einem polnischen Reporter war deshalb ohne Angaben von Gründen die Presse-Akkreditierung verweigert worden. Die Datenübermittlung sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nach Mitteilung vom Dienstag. Der Kläger wollte unter...
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