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Lohnabstandsgebot – Anliegen, Rechtliches und Realität
Hartz-IV-Regelsätze
Mit der beabsichtigten spärlichen Heraufsetzung der Hartz-IV-Regelsätze ist in den Begründungen und nun in der Öffentlichkeit ständig vom Lohnabstandsgebot die Rede. Die Bundesregierung führt neben der Neuberechnung des Existenzminimums hauptsächlich dieses Gebot an, um die geringe Heraufsetzung von fünf Euro zu rechtfertigen.
Lässt man die laufenden populistischen Agitationsreisen der Arbeitsministerin landauf/landab außer Betracht und besinnt sich emotionslos auf die soziale und rechtliche Realität, ergibt sich folgendes Bild: Das Lohnabstandsgebot besagt, dass das als Sozialhilfe und Arbeitslosengeld (ALG) gewährte Einkommen deutlich unter dem Einkommen liegen soll, das in den unteren Lohngruppen erzielt werden kann....
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182217.lohnabstandsgebot-n-anliegen-rechtliches-und-realitaet.html
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