Ramelow zieht vors Verfassungsgericht
Linkspolitiker will nicht weiter vom Geheimdienst beobachtet werden
Die LINKE macht ernst. Am Dienstag präsentierten Bundestagsfraktionschef Gregor Gysi und der Thüringer Landtagsfraktionsvorsitzende Bodo Ramelow die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Leipziger Richter hatten im Juli die Beobachtung Ramelows durch den Verfassungsschutz gebilligt. Beide Politiker hoffen auf ein Grundsatzurteil, das der staatlichen Schnüffelei ein Ende bereitet.
Bodo Ramelow hatte zur Pressekonferenz am Dienstag sogar seine Verfassungsschutzakte mitgebracht. Den anwesenden Hauptstadt-Journalisten präsentierte er das dicke Kompendium. Viele Passsagen sind geschwärzt. »Quellenschutz«, meint der Verfassungsschutz und verweigert die Herausgabe der ungeschwärzten Akten. Doch welche Quellen schützt die Behörde? Eigentlich dürfen sich die Schlapphüte nur aus »öffentlich zugänglichen Quellen« informieren. Dies hatten die Bundesverwaltungsrichter im Juli entschieden. Doch Ramelow stört sich generell daran, dass über ihn »personengebundene Daten« gesammelt werden. »Denn gegen mich gibt es keinerlei Vorbehalte«, so Ramelow am Dienstag. Der ehemalige Parteibildungsbeauftragte hatte sich erfolgreich durch mehrere Instanzen geklagt, um der Beobachtung einen Riegel vorzuschieben. Doch die Leipziger Richter hielten diese Schnüffelei für berechtigt, weil Ramelow Spitzenpolitiker einer Partei sei,...
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