Schwarz-gelbe Atompläne in Gefahr
Gutachten der Grünen: Umstrittene Laufzeitverlängerung benötigt Bundesratsvotum
Sind die Atompläne der schwarz-gelben Koalition in Gefahr? Ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bundesrat den geplanten Laufzeitverlängerungen zustimmen muss. Doch in der Länderkammer haben Union und FDP keine Mehrheit.
Die schwarz-gelbe Koalition hat es eilig. Bereits zum 1. Januar 2011 soll das »11. Änderungsgesetz zum Atomgesetz« in Kraft treten. Damit würden sich die Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke – je nach Alter – um acht bis vierzehn Jahre verlängern. Aber die Koalitionäre haben ein Problem: Ihnen fehlt die Mehrheit im Bundesrat. Deshalb beharren Unions- und FDP-Politiker darauf, dass für das abgeänderte Atomgesetz keine Zustimmung durch die Länderkammer erforderlich ist.
Offenbar verkennt Schwarz-Gelb die Rechtslage. Ein am Montag veröffentlichtes Gutachten des Kasseler Juristen Alexander Roßnagel belegt, dass das Gesetz sehr wohl einer Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Grundsätzlich müsse die Länderkammer Gesetzesvorhaben zustimmen, so Roßnagel, wenn der Bund damit in die Kompetenzen der Länder eingreife. Zwar ist die Atomaufsicht Sache des Bundes, doch mangels eigener Behörde beauftragt er die Länder damit.
Für Roßnagel is...
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