Koffer weg, Flugzeug weg – wer haftet?

Reiserechtsfälle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Reisebüros bei Pannen eingeschränkt. Nach einem Urteil haftet das Reisebüro bei der Vermittlung individueller Kombireisen nicht wie der Veranstalter.

Damit wurde die Klage einer Touristin endgültig abgewiesen, die sich bei einem Reisebüro eine kombinierte Flug- und Schiffsreise zusammenstellen ließ. Dabei wurde beim Hinflug ihr Koffer nicht transportiert. Erst nach Abschluss der Schiffsreise erhielt sie ihr Gepäckstück zurück. Deshalb verlangte die Touristin vom Reisebüro Schadenersatz wegen mangelbedingter Mehrkosten und eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

Wie bereits das Landgericht Frankfurt am Main wies nun auch der Bundesgerichtshof die Klage ab. Das Reisebüro sei zwar Vermittler der Kombireise gewesen, nicht jedoch der Veranstalter. Deshalb trage das Reisebüro auch nicht wie der Veranstalter die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Le...


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