Gemeinden dürfen sie nicht eigenmächtig aufstellen

Poller in Sachsen-Anhalt

Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt dürfen nicht eigenmächtig Poller auf ihren Straßen aufstellen, um etwa Durchfahrten zu verhindern. Zu dieser Entscheidung kam das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg.

Konkret ging es um eine Klage von Anwohnern aus Osterfeld im Burgenlandkreis. Sie wollten einen im Juni 2006 von der Stadt in Auftrag gegebenen Poller nicht akzeptieren. Der Sperrpfosten sollte bewirken, dass ein Weg am Grundstück der Kläg...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.