Gemeinden dürfen sie nicht eigenmächtig aufstellen
Poller in Sachsen-Anhalt
Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt dürfen nicht eigenmächtig Poller auf ihren Straßen aufstellen, um etwa Durchfahrten zu verhindern. Zu dieser Entscheidung kam das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg.
Konkret ging es um eine Klage von Anwohnern aus Osterfeld im Burgenlandkreis. Sie wollten einen im Juni 2006 von der Stadt in Auftrag gegebenen Poller nicht akzeptieren. Der Sperrpfosten sollte bewirken, dass ein Weg am Grundstück der Kläg...
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