Ein Geschenk verpflichtet

Schenkung

Wer eine Immobilie oder andere Wertgegenstände geschenkt bekommt, muss den Schenker finanziell unterstützen, wenn dieser innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung in eine Notlage gerät.

Erhält der Schenker zum Beispiel Sozialhilfe des Staates, muss der Beschenkte sie dem Staat erstatten. Ersatzweise kann er dem Staat aber auch das Geschenk übergeben. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. Xa ZR 6/09) weist die Wüstenrot Bausparkasse hin.

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau...


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