Gute Chancen, auch wenn sich die Airlines wehren

Fluggastrechte

Annullierte, überbuchte oder stark verspätete Flüge sind ein großes Ärgernis im Luftverkehr. Seit Februar 2005 sind die Passagiere zumindest bei Flügen innerhalb der EU nicht mehr auf die Kulanz der Airlines angewiesen. Die EU-Verordnung 261/2004 räumt Fluggästen viele Rechte ein, zumindest theoretisch, denn mit der Umsetzung tun sich Airlines schwer. Weitere Infos unter www.fluggastrecht.eu

Annullierte Flüge
Wird der Flug gestrichen, sind den Betroffenen umfangreiche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anzubieten. So hat der Fluggast insbesondere Anspruch darauf, so schnell wie möglich und unter vergleichbaren Reisebedingungen an sein Endziel befördert zu werden. »Endziel« ist der letzte auf dem Ticket angegebene Flughafen. Das muss deswegen betont werden, weil Fluggesellschaften sich gern auf die ersatzweise Beförderung lediglich zum Ziel des annullierten Fluges beschränken.

Damit ist dem Fluggast aber oft wenig geholfen, beispielsweise, wenn er eine Flugreise von Berlin über Frankfurt am Main nach New York gebucht hat, aber der Zubringerflug in die Main-Metropole annulliert wird.

In diesem Fall hat er Anspruch darauf, von Berlin nach New York befördert zu werden. Ob der Ersatzflug ebenfalls über Frankfurt, über London oder Paris geht oder es sich um einen Direktflug handelt, ist nachrangig. Keinesfalls kann sich ab...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -