Dreijährige Verjährungsfrist wird nur unterbrochen
Steuerfestsetzung
Fünf Jahre, nachdem eine Steuer festgesetzt wird, verjährt die Steuerforderung des Finanzamts. Diese Frist beginnt von neuem zu laufen (sie wird nur »unterbrochen«), wenn das Finanzamt gegen den Steuerzahler Vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Dazu zählt unter anderem das Verlangen des Finanzamts, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und dessen Richtigkeit an Eidesstatt zu versichern. Diese Forderung darf nur alle drei Jahre wiederholt werden, außer die Vermögensverhältnisse d...
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