Einseitige Vertragsänderung unzulässig

Leserfrage zur Hausreinigung durch Mieter

In unserem alten DDR-Mietvertrag ist vereinbart, dass wir Mieter die Reinigung der Treppen, Flure und Podeste turnusmäßig selbst durchführen. Dazu gehören auch die Treppenfenster, der Vorraum des Fahrstuhls usw. Auf Vorschlag des Verwalters sollte ein Teil der Reinigungsarbeiten (Verteilergänge und der Fensterputz) einer Fremdfirma übertragen werden, wenn wir Mieter einverstanden wären. Das waren wir auch. Uns blieb dann nur noch die Treppenreinigung. Doch inzwischen wurde die gesamte Reinigung – ohne Abstimmung mit den Mietern – der Reinigungsfirma übergeben. Ist das zulässig?
Günter R. Leipzig

Nein, das ist es nicht. Es gilt nur, was im Mietvertrag oder in einer weiteren Ve...


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