Konfession angeben
Lohnsteuerkarte
Auf der Lohnsteuerkarte wird auch die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers angegeben – für die Einbehaltung der Kirchensteuer.
Zwei Kläger aus Unterfranken sahen darin Grundsätze des Datenschutzes und der Religionsfreiheit verletzt. Mit ihrer Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind die beiden nun aber gescheitert (Az. Vf. 19-VII-09). Die Kläger hielten es für problematisch, dass Beschäftigte so auch ihre Konfessionslosigkeit offenbaren müssen. Denn gerade bei kirchenabhängigen Arbeitgebern könne d...
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