Rechte von Flüchtlingen gestärkt
BvR-Urteil zur Auslieferungshaft
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Flüchtlingen gestärkt. Besteht ein Abschiebeverbot oder sind Flüchtlinge als politisch verfolgt anerkannt, dürfen sie bei einem ausländischen Haftbefehl nicht in Auslieferungshaft genommen werden, heißt es in einer am 5. Oktober 2010 veröffentlichten Entscheidung.
Im vorliegenden Fall hatten die deutschen Behörden bei dem kurdischen Beschwerdeführer ein Abschiebeverbot festgestellt und ihm wegen politischer Verfolgung Asyl gewährt. Der Mann hatte angegeben, dass er wegen seiner Aktivitäten in der Arbeiterpartei Kurdistans gefoltert und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei.
Die Türkei wiederum berief sich 2006 auf die internationale Rechtshilfe und forderte die Auslieferung des Mannes. Daraufhin erl...
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