Fluch der bösen Tat

Aus dem Protokoll des Parlaments

  • Lesedauer: 2 Min.
Jochen Esser, Finanzexperte der Grünen) bei der 1. Lesung am 30. 10. 2003 im Berliner Abgeordnetenhaus:

Esser (Grüne): »Was uns jetzt vorliegt, ist der Fluch der bösen Tat, der Sie im Senat jetzt einholt. Diese böse Tat wurde 1998/99 begangen. Damals hatte die damalige Finanzsenatorin Frau Fugmann-Heesing, (...), ein Loch von 3,3 Milliarden DM in der Kasse. Dieses Loch wollten Sie unter allen Umständen schließen, um der Öffentlichkeit im Wahlkampf 1999 eine hübsche schwarze Null in Ihrem Haushaltsabschluss zu präsentieren und sich als eiserne Lady des Sparens zu verkaufen. Der Unterstützung durch Ihren Fraktionsvorsitzenden Böger und den damaligen haushaltspolitischen Sprecher Klaus Wowereit konnten Sie sich sicher sein.

Die scheinbar rettende Idee bestand darin, die Berliner Wasserbetriebe etwa zur Hälfte an private Investoren zu verkaufen. Der Kaufpreis stand gewissermaßen fest und war durch das Haushaltsloch gegeben: 3,3 Milliarden DM mussten es sein. Es fanden sich zwei Großkonzerne, die bereit waren, die verlangte Kaufsumme zu zahlen, allerdings unter einer Bedingung: dass das Land Berlin ihnen eine zweistellige Rendite auf das eingesetzte Kapital garantiere. Sie hatten nämlich nicht vor, ihr Geld zum Fenster hinaus zu werfen, und waren nur bei solchen Garantien bereit, beim Kaufpreis nicht so genau hinzusehen. (...)

Aber wie quetscht man aus einem Berliner Wasserwerk jährlich über 200 Millionen Euro heraus? – Das ist gar nicht so einfach, wenn das einzig brauchbare Geschäft dieser Wasserbetriebe, (...), die regionale Wasserversorgung ist und diese dem Gebührenrecht unterliegt. Deshalb wird seit dem Verkauf am Gebührenrecht und am Wasserpreis herumgeknetet, und zwar so lange, bis die Rechtskonstruktion zu der garantierten Rendite der Investoren passt. Um nichts anderes geht es heute bei den beiden Vorlagen des Senats zur Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes und des Konsortialvertrags.«

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