Vermeintliche Enthüllungen und jede Menge Heuchelei
Zur Diskussion um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
Es stimmt zwar, dass der Vertrag bis Ende Oktober nicht öffentlich war, aber alle wesentlichen Bestimmungen sind seit langem bekannt, vor allem auch deshalb, weil die PDS und später die LINKE sie immer wieder öffentlich thematisiert und kritisiert haben.
Angesichts eines drohenden Haushaltsdefizits entschloss sich die CDU/SPD-Koalition in den Jahren 1998/99 dazu, die Teile der Wasserbetriebe so zu privatisieren. Um einen möglichst hoher Kaufpreis zu erzielen, wurden den privaten Investoren überhöhte Renditegarantien zugesagt. Es war also von vornherein von der CDU/SPD-Koalition und den privaten Investoren vorgesehen, die Berliner Wasserkunden zu melken – sie würden ja nicht auf einen anderen Anbieter ausweichen können.
Als die PDS und die Grünen 1999 vor dem Verfassungsgericht gegen die geplante Privatisierung klagten, haben der Senat und die Privaten schnell noch eine Ausgleichsverpflichtung des Landes Berlin in den Vertrag aufgenommen, um die überhöhten Gewinne auch für den Fall einer Nichtigerklärung durch den Verfassungsgerichtshof für die gesamte Laufzeit des Vertrags – also bis 2028 – zu schützen.
Als die PDS 2001 in die Regierung eintrat, waren bereits alle Messen gesungen: Der Teilprivatisierungsvertrag war rechtsgültig geschlossen, und aufgrund der Ausgleichsverpflichtung war das Land gezwungen, entweder den Privaten die garantierte Verzinsung ihres Kapitals zu gewährleisten oder aber die ihnen entgangenen Gewinne auszugleichen. Diese Zusicherungen aus dem Jahr 1999 haben die Privatinvestoren natürlich nie zur Disposition gestellt, so dass alle Änderungen des Teilprivatisierungsvertrags unter dem Diktat der ursprünglichen Vereinbarung standen. Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Jochen Esser, kommentierte dies 2003 folgendermaßen: »Dass ausgerechnet Herr Wolf, einst einer der schärfsten Kritiker dieses Deals, ihn nun umsetzen und vertreten muss, ist Ironie der Geschichte.«
Wenn nun gerade aus der CDU die Rufe kommen, das Land Berlin solle doch auf seinen Gewinnanteil verzichten, heißt das, auf Kosten des Landeshaushalts die privaten Gewinne zu garantieren. Dazu sage ich als Linker: Die Gewinnentnahme für das Land kommt wenigstens der Allgemeinheit – in Form von Kitas, Schulausstattung usw. – zu Gute. Die Gewinne der Privaten versickern in den Taschen der Aktionäre.
Wenn die Gauner von 1999 jetzt rufen »Haltet den Dieb!« und damit versuchen, die LINKE zu diskreditieren, handelt es sich um ein nur zu leicht zu durchschauendes Ablenkungsmanöver. Wenn aber Grüne behaupten, sie hätten gar nicht gewusst, was in den Verträgen stand, ist dies schlicht gelogen. Im Effekt betreiben die Grünen damit das Geschäft derjenigen, die die schärfsten Kritiker der Teilprivatisierung diskreditieren wollen.
Da nun die Verträge öffentlich sind, wird aber auch klar, dass die skandalösen Ausgleichsverpflichtungen nicht einfach auszuhebeln sein werden. Ich habe in dieser Hinsicht immer vor Illusionen gewarnt, z.B. im Juli dieses Jahres: »Auch wenn es jetzt gelingt, den ›formalen‹ Fehler der Geheimhaltung zu korrigieren, ist damit keineswegs der Kardinalfehler – nämlich überhaupt eine solche Privatisierung der Wasserversorgung betrieben zu haben – automatisch korrigiert oder korrigierbar.« Was aber kann man tun, um den Kardinalfehler oder zumindest seine schlimmsten Folgen – die überhöhten Wasserpreise – zu beheben?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Anfang dieses Jahres ist klar, dass auch der Wasserbereich der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterliegt. Ich habe daraufhin umgehend die Auswirkungen prüfen lassen – woraufhin das Bundeskartellamt mich gebeten hat, das Verfahren zur Überprüfung der Berliner Wassergebühren an das Amt abzugeben. Ich gehe davon aus, dass die laufende Prüfung im Ergebnis zu deutlich sinkenden Wassertarifen führen wird. Eine durch das Bundeskartellamt verfügte Tarifsenkung würde auf höherrangiges Recht gründen und damit keine Ausgleichspflicht des Landes Berlin zur Folge haben. So ist das laufende Kartellverfahren gleichzeitig Druckmittel, um die Privaten zu modifizierten Vertragsbedingungen zu bringen.
Da aber die Daseinsvorsorge und erst recht Monopole nicht in private Hände gehören, plädiere ich weiterhin für eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Der Rückkauf von Anteilen durch das Land Berlin ist die beste Option, setzt aber voraus, dass die Privaten überhaupt verkaufen wollen. Die zweite Möglichkeit ist die Neuverhandlung des Vertrags, um endlich dem Mehrheitsanteil, den das Land Berlin ja hält, auch zur entsprechenden Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik und die Tarife der Wasserbetriebe nutzen zu können.
Es bleibt festzuhalten: Allein schon aus Transparenzgründen ist es gut, dass der Privatisierungsvertrag nun öffentlich zugänglich ist. Und es ist deshalb gut, weil nun jeder, der möchte, nachlesen kann, wie die CDU/SPD-Koalition mit ihrem Vertrag von 1999 das Urteil des Landesverfassungsgerichts aushebelte und das Land Berlin und die Wasserkunden für 30 Jahre in finanzielle Geiselhaft genommen hat. Diese skandalösen Entscheidungen hat die LINKE von Anfang an bekämpft und wird sie auch in Zukunft bekämpfen. Aber im Gegensatz zu anderen wird die LINKE nicht beim Lamentieren stehen bleiben, sondern weiter nach Wegen suchen, den Würgegriff für die Wasserkunden und das Land Berlin abzuschütteln, damit die gute Arbeit der Beschäftigten der Wasserbetriebe den Berlinerinnen und Berlinern zu Gute kommt und nicht den Renditen privater Investoren.
Harald Wolf (LINKE) ist Berliner Wirtschaftssenator
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