Stillegung des Fahrzeugs ohne Prüfung

Säumige Kfz-Steuer

Hat ein Autohalter nach Angaben des zuständigten Finanzamtes die Kfz-Steuer nicht bezahlt, muss die Zulassungsstelle das Auto ohne weitere Nachprüfung stilllegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis in einem am 22. Oktober 2010 bekanntgewordenen Urteil.

Nach Meinung des Gerichts ist die Behörde an die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes gebunden. Denn andernfalls würde sie sich zum Kontrolleur der Behörde machen.

Das Gericht wies mit sein...


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