Studium geht vor Waffendienst

Wehrdienst

Abiturient A sollte eigentlich in die Kaserne einrücken. Ab 1. Oktober 2010 sollte er seinen Grundwehrdienst ableisten, so lautete der Einberufungsbefehl des Kreiswehrersatzamts.

Dagegen wandte sich der Wehrpflichtige: Er wolle am 1. Oktober ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beginnen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müsse man ihn also vom Wehrdienst zurückstellen.

Dem widersprach die Wehrbehörde: Bei Studenten komme eine Zurückstellung erst ab dem dritten Semester in Betracht. Die für manche dualen ...


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