Anspruch auch beim Wohnen im Asylheim
Kindergeld
Die Familienkasse darf türkischen Flüchtlingen nicht das Kindergeld verwehren, nur weil sie zwangsweise in einem Asylwohnheim untergebracht sind, entschied der Bundesfinanzhof in einem am 22. September 2010 veröffentlichten schriftlichen Urteil.
Nach dem »Vorläufigen Abkommen über soziale Sicherheit« (VEA) von 1953 könnten türkische Staatsbürger ab einen sechsmonatigen Aufenthalt unter denselben Voraussetzungen Kindergeld beanspruchen wie Deutsche, hieß es zur Begründung.
Im konkreten Fall hatte die Fami...
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