Bewegungsmelder
Koblenz (epd/ND). Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klagen eines Oberstabsarztes abgewiesen, der nach einem Kosovo- und Afghanistaneinsatz seine Entlassung aus der Bundeswehr als Kriegsdienstverweigerer gerichtlich durchsetzen wollte. Der Mann, der bereits früher als Kriegsdienstverweigerer anerkannt war, hatte sich nach einem Medizinstudium bei der Bundeswehr als Zeitsoldat verpflichtet, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Nach Einsätzen im Kosovo und in Afghanistan wollte er 2009 aus Gewissensgründen erneut den Kriegsdienst verweigern. Die militärische Logik verlange die Opferung von Menschen, dies widerspreche seiner ärztlichen Überzeugung, lautete seine Begründung. Das Gericht kam zur Auffassung, dass bei dem Arzt keine Gewissensentscheidung vorliegt. Der Kläger habe falsche Vorstellungen vom Sanitätsdienst gehabt, hieß es in der Entscheidung. Auch unter den heutigen, verschä...
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