Auch Kranker muss zum Jobcenter
Urteil des Bundessozialgerichts zu Hartz IV
Kassel (epd/ND). Hartz-IV-Empfänger müssen sich, auch wenn sie krank sind, beim Jobcenter melden. Andernfalls kann die Behörde ihr Arbeitslosengeld (ALG) II kürzen, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nur wenn der Langzeitarbeitslose so krank ist, dass er das Haus nicht verlassen kann, bestehe ein wichtiger Grund, nicht den ...
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