Kein Copyright auf »Freie Wähler«

Südwest-Landesverband verliert vor Gericht

Er beansprucht die Bezeichnung »Freie Wähler« für sich allein und klagte deshalb – allerdings ohne Erfolg. Der Landesverband der Freien Wähler Baden-Württemberg muss künftig damit leben, dass es im Südwesten neben ihm noch eine FW-Landesvereinigung gibt.

Nürnberg (dpa/ND). Die Bundesvereinigung der Freien Wähler darf auch in Zukunft den Begriff »Freie Wähler« in ihrem Namen verwenden. Eine entsprechende Klage der »Freien Wähler Landesverband Baden-Württemberg« gegen die Benutzung dieses Namensbestandteils hat am Mittwoch das Landgericht Nürnberg-Fürth abgewiesen. Auf eine Begründung verzichtete der Vorsitzende der 3. Zivilkammer, Horst Rottmann. Stattdessen verwies er auf seine Rechtsauffassung, die er bereits bei der Verhandlung Mitte Oktober vertreten hatte.

Zur Koexistenz verpflichtet

Damals hatte das Gericht die Vertreter des klagenden württembergischen Landesverbandes darauf hingewiesen, dass dieser als kommunalpolitisch ausgerichtete Vereinigung nicht dem Parteienprivileg unterliege; daher besitze er auch keinen entsprechenden Namensschutz. »Sie sind damit zu einer Koexistenz mit der Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg verpflichtet«, hatte der Kammervorsitzende festg...


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