Frist für Kennzeichnungspflicht

Entscheidung pro oder kontra Namensschilder bis 26.11.

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(dpa). Im jahrelangen Streit um Namensschilder für Berliner Polizisten soll bis zum 26. November Klarheit herrschen. Sollten sich der Hauptpersonalrat und Polizeipräsident Dieter Glietsch nicht auf einen Kompromiss einigen, wird die Einigungsstelle an dem Tag eine Entscheidung verkünden, hieß es am Freitag in der Verwaltung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Der Senator würde es sehr begrüßen, wenn es zu einer von beiden Seiten getragenen Regelung kommt, sagte Körting-Sprecherin Kristina Tschenett.

Vertreter der Polizeiführung, des Senats und der Personalräte hatten sich am Freitag in der Innenverwaltung getroffen. Die Einigungsstelle legte ein Kompromisspapier vor. Vorsitzender des Gremiums ist ein Arbeitsrichter, der bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme hat.

Nach Angaben der Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund sollen die Einsatzkräfte nach dem Kompromissvorschlag selbst entscheiden können, ob sie eine Nummer oder ihren Namen an der Uniform tragen. Das sei ein Minimalschritt, teilte Landesvorsitzender Bodo Pfalzgraf mit. Zumindest oberflächlich wäre so die Sicherheit der Polizeifamilien gewährleistet. Für Polizisten von Einsatzeinheiten solle es noch eine zusätzliche Nummer auf der Uniform geben. Pfalzgraf sagte, dass diese Nummern rotieren müssten. »Damit sich kriminelle Kreise nicht dauerhaft grundlos auf einen Beamten konzentrieren können.«

Die Polizeigewerkschaften hatten die Kennzeichnung als Eingriff in die Privatsphäre kritisiert. Die CDU-Fraktion befürchtet zudem, dass die ohnehin hohe Gefährdung von Polizisten mit einer Pflicht zur Kennzeichnung weiter steigt. Das Abgeordnetenhaus hatte sich aber mit großer Mehrheit für Namensschilder der Hauptstadt-Polizisten ausgesprochen.

Die Schilder können laut Polizei seit 2003 freiwillig getragen werden. Rund 10 000 seien an Beamte ausgegeben worden. Mit einer internen Dienstanweisung des Polizeipräsidenten sollte dies nun Pflicht werden. Personalräte und Gewerkschaften der Polizei lehnten zunächst ab, so dass die Einigungsstelle zusammenkam. Sollte die Einigungsstelle im Sinne der Polizeigewerkschaften gegen die Namensschilder entscheiden, hat Körting bereits angekündigt, die Angelegenheit an sich zu ziehen und die Kennzeichnung durchzusetzen. Mit Namensschildern sind bei Auseinandersetzungen mögliche gewalttätige Polizisten zu erkennen.

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