Privilegienbündel und Sparetats

Millionenschwere Staatsgelder fließen in die beiden Großkirchen

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 2 Min.

In die Debatte um die Staatsfinanzierung der beiden Großkirchen kommt weiter Bewegung. Jetzt fordert der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO), die jährlichen Staatsleistungen in ihrer bestehenden Form einzustellen. Dabei beruft er sich auch auf das Grundgesetz, das in Artikel 140 den Auftrag enthält, die Staatsleistungen durch Landesgesetzgebung abzulösen. In allen Bundesländern bestehen Staatsverträge, die den katholischen und evangelischen Bistümern beträchtliche Zuschüsse, bundesweit etwa 440 Millionen Euro, sichern. Wie jüngst veröffentlichte Untersuchungen zeigen, offenbart sich hier nur die Spitze eines milliardenschweren Eisberges, der nicht zuletzt auch die Steuervergünstigungen der Kirchen einschließt.

Auch für Berlin verstärkt sich diese Einschätzung, wie die Antwort des Senates auf eine kleine Anfrage der haushaltspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Jutta Matuschek, erweist. Demnach erhielt die evangelische Kirche im Jahre 2010 Staatsleistungen von fast 7,7 Millionen Euro, die katholische etwa 2,9 Millionen. Dazu kamen noch fast 34 Millionen für den Religionsunterricht.

Subventioniert werden die evangelische und katholische Hochschule und die Ausbildung von Theologen an den öffentlichen Unis. Hinzu treten Zahlungen an Institutionen, die den Kirchen unterstehen: So an die evangelischen und katholischen Privatschulen mit rund 37 Millionen Euro (2009). Und natürlich an die Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, die nach Angaben des Senats in den letzten zehn Jahren mehr als 70 Millionen bekamen. Projektförderungen für christliche Vereine, einmalige Zuschüsse für Kirchentage und vieles andere findet sich, ganz penibel aufgelistet, in der Antwort des Senats an die Abgeordnete.

Jutta Matuschek hat sich auch nach den Steuervergünstigungen der Kirchen erkundigt und dabei Aufschlussreiches erfahren. Die Einnahmen, die die Kirchen aus eigener Vermögensverwaltung beziehen, »unterliegen … nicht der Körperschaftssteuer«; Kapitalerträge werden nicht durch die Abgeltungssteuer geschmälert; auf Gotteshäusern lasten keine Grundsteuern; auf kirchlichen Verwaltungsgebäuden und Dienstwohnungen der Geistlichen, auch nicht.

Im behördlichen Sprachgebrauch des Bundesinnenministeriums gibt es für all dies und noch viel mehr das wunderbar präzise Wort des »Privilegienbündels« der Kirchen. Ob sich eine Stadt, die nichts als Sparhaushalten entgegenblickt, diese Privilegierung leisten kann, steht auf einem anderen Blatt.

Das für Berlin teuerste Privileg ist übrigens das Kirchensteuerprivileg. Dies kommt jedoch nicht der Kirche, sondern den Gläubigen zugute. Denen es der Herr diesmal zwar nicht im Schlafe gibt, die sich aber per Antrag ihre Kirchensteuerausgaben vom Finanzamt erstatten lassen können. Das kostete 2009 etwa 103 Millionen Euro und in den letzten zehn Jahren etwa 1,25 Milliarden.

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