Umbuchung in Einzelzimmer nicht rechtens
Reiserecht
Alleinreisende müssen es nicht hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter sie vom versprochenen »halben Doppelzimmer« in ein teures Einzelzimmer umbucht, entschied das Landgericht München I.
Bei einem »halben Doppelzimmer« handelt es sich um ein Zimmer im Hotel, den sich zwei Gruppenreisende teilen, die zwar nicht gemeinsam gebucht haben, aber vom Veranstalter zusammen untergebracht werden. Dadurch können sich beide den teuren Einzelzimmerzuschlag sparen.
In dem verhandelten Fall vor dem Landgericht München I hatte ein Reiseveranstalter festgelegt, dass er einen Gast mit gebuchtem »halben Doppelzimmer« doch anderweitig unterbringt, weil der Veranstalter zwei Monat...
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