Nur an ein Elternteil, aber Klagerecht des anderen

EU: Sorgerecht

EU-Staaten dürfen bei unverheirateten Eltern nur einem Elternteil automatisch das Sorgerecht für ihr Kind zuweisen. Es muss jedoch dabei sichergestellt sein, dass der andere Elternteil gegen die Sorgerechtsentscheidung vor Gericht klagen kann, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. Oktober 2010 in Luxemburg.

Im konkreten Fall hatte der irische Kläger mit seiner britischen Partnerin in »wilder Ehe« gelebt. Nach dem Ende der Beziehung zog die Frau mit den Kindern nach Großbritannien. Der Vater hielt den Umzug für rechtswidrig. Die irische Regelung, dass die Mutter automatisch das Sorgerecht erhalte, widerspreche den EU-Vorschriften, so der Vater.

Der EuGH ...


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