Sanierung

Werbungskosten

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Wer ein leer stehendes Gebäude mit Mietwohnungen kauft, sollte nicht zu lange mit der Sanierung warten, sonst muss er damit rechnen, dass ihm von den Steuerbehörden unterstellt wird, es gar nicht vermietbar machen zu wollen. Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem solchen Fall den Abzug der entstandenen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgelehnt.

Urteil vom 6. Mai 2010, Az. 11K 12069/08

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