Mai-Krawalle: Bewährung für Flaschenwerfer

Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus

  • Lesedauer: 1 Min.

(dpa). Ein Berliner, der bei den Mai-Krawallen 2010 eine Weinflasche gegen den Helm eines Polizisten geschleudert hatte, erhielt am Donnerstag eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den 24-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs, der zuvor erhoben wurde, hat sich im Prozess nicht erwiesen.

In der Nacht zum 2. Mai hatte der junge Mann in Berlin-Kreuzberg die leere Flasche gezielt gegen einen Polizeibeamten geworfen. Ein Polizeizeuge erinnerte sich an einen Wurf mit großer Kraft. Die Flasche zersplitterte. Eine Verletzung konnte nicht festgestellt werden.

Der Auszubildende sprach von einer Dummheit, die er sehr bereue. Er habe nichts gegen Polizisten und entschuldigte sich. Er sei mit seinem Bruder unterwegs gewesen, um in einem Lokal den Geburtstag seines Vaters zu feiern. Für den Wurf habe er noch immer keine Erklärung. Möglicherweise sei er wütend gewesen, weil kurz zuvor ein Bekannter festgenommen wurde, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Das Amtsgericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit unter dem Einfluss von Alkohol aus. Für den nicht trinkgewohnten Mann seien 1,66 Promille ein relativ hoher Wert. Strafschärfend wurde gewertet, dass auch der Wurf gegen einen Kopf mit Helm eine sehr gefährliche Tat sei, weil Splitter das Gesicht treffen könnten.

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