Daten und Flüchtlinge nach Gebrauch
Innenminister unternehmen Vorstoß zu Vorratsdatenspeicherung und Aufenthaltsrecht
Die Terrorwarnung bietet einen erneuten Grund: Die Innenminister der Bundesländer drängen auf eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung. Das gaben die Ressortchefs zum Abschluss ihrer dreitätigen Konferenz in Hamburg bekannt.
»Die Vorstellung, dass hier Daten verloren gehen, macht mir Angst und ist der Albtraum aller Sicherheitsbehörden«, betonte der Gastgeber, Hamburgs Innensenator Hanno Vahldieck (CDU). »Wir brauchen dieses Instrument dringend und müssen schnell zu einer gesetzlichen Lösung kommen.« Über 300 Kriminalfälle seien zuletzt »nicht so aufgeklärt worden, wie es mit Vorratsdatenspeicherung möglich gewesen wäre«, unterstützte ihn Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), es gebe »Ermittlungsdefizite bei schwersten Straftaten«.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige gesetzliche Regelung am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt, unter anderem, weil die Kriterien für den Abruf von Telekommunikationsdaten nicht klar genug eingegrenzt waren. Darauf wollen die Innenminister nun mit einem Referentenentwurf möglichst noch 2010 reagieren, der den Abruf zur Aufklärung »schwerster Straftaten« erlaubt. Schließlich hätten die Karlsruher ...
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