Verfassungsbeschwerden gescheitert

Kirchensteuer

u Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind die Klagen von drei Ehepaaren unterschiedlichen Glaubens gegen eine Sonderregelung der Kirchensteuer gescheitert.

Danach muss der nicht einer Kirche angehörende und das Familieneinkommen verdienende Ehegatte Kirchensteuer für seinen kirchenangehörigen Partner bezahlen. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe dieser Steuer dient die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Ehepaares. »Dagegen ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden«, machten di...


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