Grundstücks- und Hauskauf in getrennten Verträgen – Vorsicht, keine Ersparnis!

Hausbau

Wer wünscht sich das nicht: Wohnen in den eigenen vier Wänden? Die Zinsen waren noch nie so günstig und die Mietpreise – gerade in Großstädten – selten so hoch. Doch Vorsicht! Einige Bauträger werben mit dem sogenannten verdeckten Bauherrenmodell.

Dieses Modell spaltet den gewünschten Erwerb eines schlüsselfertigen Wohnobjekts in zwei separate Verträge auf: Einen notariell zu beurkundenden Grundstückskaufvertrag, in dem der Bauherr das zu bebauende Grundstück erwirbt und einen privatschriftlichen Bau- bzw. Werkvertrag mit dem Verkäufer oder einem Bauunternehmer aus dem »Lager« des Verkäufers.

Geködert werden die Häuslebauer mit dem Versprechen, auf diesem Weg Grunderwerbsteuer und Notarkosten zu sparen. »Doch die Aufspaltung in zwei Verträge kann den Käufer am Ende teuer zu stehen kommen. Ganz zu schweigen von den damit verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken«, erläutert Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer. Der Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses samt dazugehörigem Grundstück wird in einem einheitlichen Vertrag, dem Bauträgervertrag, verbrieft. Auf diesen ist die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anwendbar, die zwingende Schutzmechanismen für den Käufe...


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