Gegen Kündigung innerhalb von drei Wochen klagen

Falsche Kündigungsfrist

Seit 1995 arbeitete der Mann an einer Tankstelle. Zwei Mal wechselte in dieser Zeit der Tankstellenpächter. Die letzte Pächterin kündigte dem Mitarbeiter am 22. April 2008 zum 31. Juli des Jahres.

Der Arbeitnehmer akzeptierte die Kündigung, rügte aber die falsch berechnete Kündigungsfrist: Immerhin sei er über zwölf Jahre lang beschäftigt gewesen. Dass er erst im November den anstehenden Lohn für August und September einklagte, kostete ihn den Lohn.

Gegen ...


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