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Kein Geld für Kinder in Haft
Kindergeld
Ein volljähriger Jugendlicher hat laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn er sich in Untersuchungs- oder Strafhaft befindet. Das habe das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 6. Juli 2010 entschieden, wie das in Cottbus ansässige Gericht am 2. November 2010 mitteilte.
Geklagt hatte die Mutter eines Jurastudenten, der als Drogenkurier zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde. Die Klägerin machte gegenüber dem Finanzgericht geltend, dass ihr Sohn studierwillig gewesen und nur aus objektiven Gründen an der Fortsetzung seines Studiums gehindert worden sei. Dieser Argumentation folgten die Finanzrichter jedoch nicht. Sie weisen in ihrem Urtei...
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