Erschwerte Kürzung

Betriebsrente

Betriebsrenten dürfen nicht gekürzt werden, wenn der Lohn der aktiven Beschäftigten sinkt. Eine Verringerung einer bereits erarbeiteten Ausgangsrente ist nicht möglich, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Entsprechende Betriebsvereinbarungen seien unwirksam.

Ein ehemaliger Beschäftigter der Berliner Verkehrsbetriebe hatte geklagt, weil seine Betriebsrente um 6,41 Prozent gekürzt wurde. Das Unternehmen hatte die Kürzung mit einer Dienstvereinbarung begründet. Danach ...


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