Recht auf freie Berufswahl?

Gericht in Münster spricht Studenten Master-Studienplatz zu

Für Bachelor-Absolventen wird es in Deutschland immer schwieriger, zu einem Master-Studium zugelassen zu werden. In Münster haben sich jetzt Studierende vor Gericht ihr Recht auf ein Masterstudium erstritten. Vertreten wurden sie von dem Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler. Mit dem Spezialisten für Hochschulrecht sprach Jens Wernicke.

ND: Ein Gericht in Münster hat gerade mehreren klagenden Studierenden das Recht auf einen Master-Studienplatz zugesprochen. Ein Urteil, das schnell für Furore sorgte. Manche Medien gehen gar davon aus, dass die Richter die »Master-Sperre durchlöchert« hätten. Wie kam es zu dem Urteil?
Achelpöhler: Beim BWL Master in Münster gibt es zwei Probleme: Einmal gibt es einen Numerus clausus mit nur 151 festgesetzten Studienplätzen, auf die sich über 1400 Studierende beworben haben. Als wenn das noch nicht reicht, gibt es auch noch eine Zulassungsordnung, die für Studierende undurchschaubar ist. Die eigentlichen Zulassungskriterien werden von einer Kommission festgelegt und nicht als Satzung veröffentlicht. Die Kriterien sind ein Mischmasch von Abi-Fächern bis hin zu Lebenserfahrung. Studierende sind in dieser Kommission natürlich auch nicht vertreten.

Wie begründet das Gericht seinen Beschluss?
Die Entscheidung wird damit begründet, dass nach ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.