Entscheid im Kopftuchstreit

Ministerium: Kein Verbot an Sachsens Schulen

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Dresden (dpa/ND). Mädchen dürfen an sächsischen Schulen grundsätzlich Kopftücher aus religiösen Gründen tragen. Das stellte das Kultusministerium am Donnerstag klar. Das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Entscheidend sei aber, dass »die Schüler erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation teilnehmen können«, hieß es. Das Tragen einer Burka ist demnach untersagt.

Hintergrund des Kopftuchstreites ist ein Fall aus Dresden. Eine Mittelschule hatte per Hausordnung Kopfbedeckungen untersagt. Eltern zweier Mädchen aus Afghanistan wurde geraten, sich eine andere Schule zu suchen. Dies hatte ein Debatte ausgelöst. Nach Angaben des Ministeriums erhalten die Schulen in den kommenden Tagen eine Empfehlung zur praktischen Handhabe.

Mit Blick auf »allgemein übliche Umgangsformen« soll aber auch künftig eine Übereinkunft zwischen Lehrern, Schülern und Eltern zum Verzicht auf Basecaps, Mützen, Kapuzen und andere Kopfbedeckungen im Unterricht möglich sein – ausgenommen davon bleibt das Kopftuch als religiöses Bekenntnis. »Die Entscheidung im Einzelfall trifft die jeweilige Schule in eigener Verantwortung und in den verfassungsrechtlich vorgegebenen Grenzen«, teilte das Ministerium mit.

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