Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall

Grundsatzurteil zum Recht der Radfahrer

u Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stärkte am 18. November 2010 in einem Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall (zum Beispiel bei größeren Gefahren) Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen.

Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich damit auch in höchster Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch.

Dem ADFC ging es um eine generelle Klärung der Frage, unter welchen Umständen eine Radwegbenutzungspflicht überhaupt zulässig sein kann. Im Regensburger Fall hatte die Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. D...


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