Ansprüche eingetragener Lebenspartner
Ehezuschlag und Hinterbliebenenversorgung
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung und den sogenannten Ehegattenzuschlag. Der Zuschlag steht ihnen rückwirkend allerdings erst seit Juli 2009 zu, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit mehreren am 29. Oktober 2010 bekannt gegebenen Urteilen entschied (Az. 2 C 10.09, 21.09 und 2 C 47.09).
Weiter sprach das Gericht den Lebenspartnern Vergünstigungen für Auslandseinsätze verheirateter Beamter zu (Az. C 56.09 und C 52. 09). Über Beihilfeleistungen soll der Europäische Gerichtshof entscheiden (Az. 2 C 23.09 und weitere). Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) wertete die Urteile als »einen großen Erfolg«.
Laut Gesetz werden Hinterbliebenenversorgung sowie der Familienzuschlag nur Eheleuten gewährt. 2001 wurde die eingetragene gleichgeschlechtlich...
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