Steuer-CDs: Verwendung erlaubt
Datenankauf muss nicht rechtmäßig sein
Karlsruhe (dpa/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung sogenannter Steuer-CDs mit angekauften Daten bei der Strafverfolgung erlaubt. Die Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden. Das entschieden die Richter in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig gewesen sei.
Die Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung nicht zur Entscheidung an, weil sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Der erfo...
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