Und es geht doch!
Gemeinsamer Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten erfordert radikales Umdenken
Eine neue Bertelsmann-Studie hat es vor wenigen Tagen der Bildungspolitik erneut Schwarz auf Weiß beschieden: Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die den gemeinsamen Schulbesuch von behinderten und nichtbehinderten Kindern festschreibt (sogenannten Inklusion) ist immer noch nicht überall umgesetzt. Nachholbedarf haben vor allem Länder wie Bayern.
Im November 2009, als die BRK der UN bereits acht Monate lang geltendes Recht in Deutschland war, kamen auf Einladung der Behindertenrechts-Organisation »Lebenshilfe« und elf weiterer Gruppen Wissenschaftler zur Fachtagung »Eine Schule für alle« zusammen. Die Beiträge zu Theorie und Praxis der inklusiven Schule gibt es jetzt in Buchform. Wenn auch die »Lebenshilfe« diesen Band veröffentlicht hat, heißt das dennoch nicht, dass Inklusion nur Menschen mit Behinderungen beträfe. Inklusion will grundsätzlich die Vielfalt von Menschen akzeptieren und die Unterschiedlichkeit in Gruppen als Stärke nutzen. Alle Kinder profitieren von der Inklusion: von den Hochbegabten bis zu geistig Behinderten, Jungen wie Mädchen aus allen sozial...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.