Gericht verbietet Verkauf in einem Wohngebiet

Weihnachtsbaum

Ein Weihnachtsbaumverkauf hat nach einer Gerichtsentscheidung in einem allgemeinen Wohngebiet in der Regel nichts zu suchen. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße wies laut Mitteilung vom 22. November 2010 den Eilantrag eines Mannes ab, der auf einem unbebauten Grundstück in einem Wohngebiet einer südpfälzischen Gemeinde Bäume fürs Fest verkaufen wollte (Beschluss vom 4. November, Az. 4 L 1070/10.NW).

Der Streit um den Christbaumverkauf hatte schon einmal das Gericht beschäftigt. Ein Nachbar hatte gegen den Verkauf geklagt und im Februar vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Die Gemeinde habe im Bebauungsplan für das Gebiet »sonstige Gewerbebetriebe« ausgeschlossen, dazu zähle auch ...


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