Differenzen zwischen den Wasserzählern

Betriebskosten

Wie so oft ging es bei diesem Streit zwischen Mieter und Vermieter um Nachzahlungsforderungen von Betriebskosten. Als die Betriebskostenabrechnung vorlag, stellte sich bei der Position Be- und Entwässerung heraus, dass der Mieter pro Kubikmeter über 40 Prozent mehr bezahlen sollte als der von den Berliner Wasserbetrieben angerechnete Preis.

Daraufhin zahlte ein Mieter nur den örtlich üblichen Preis je Kubikmeter, und er legte noch einen Toleranzzuschlag in Höhe von zehn Prozent drauf. Damit war der Vermieter nicht einverstanden und klagte auf Zahlung des geforderten Betrags. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab ihm nicht Recht und wies die Klage ab. Der Richter vertrat die Ansicht, dass der Vermieter die Notwendigkeit der höheren Kosten nicht ausreichend begründet habe. Der Vermieter erklärte, dass sich die große Differenz zu üblichen Kosten aus der Differenz der Ableseergebnisse zwischen dem Hauptzähler des Hauses und den Wasserzählern der ...


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