Altersgrenze kein K.o-Kriterium
Beamtenverhältnis
Das Land Rheinland-Pfalz darf die Übernahme von Beschäftigten in das Beamtenverhältnis nicht pauschal mit Verweis auf die Altersgrenze von 45 Jahren verweigern, entschied das Verwaltungsgericht in Neustadt.
Nach Auffassung des Gerichts sind bei einer solchen Höchstaltersgrenze auch Ausnahmeregelungen notwendig. Vier Lehrer hatten geklagt, weil ihnen wegen ihres Alters die Übernahme verweigert worden war. Das Land müsse nun neu übe...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.