Vollzeitstelle wegen Pflege unzumutbar
Hartz IV (2)
Bewerben sich Hartz-IV-Bezieher wegen der notwendigen Pflege eines Angehörigen nicht auf eine vorgeschlagene Vollzeitstelle, darf das Jobcenter deshalb keine Sanktion verhängen. Die Behörde müsse einen bestehenden Pflegeaufwand bei einem Vermittlungsvorschlag immer mit berücksichtigen, andernfalls ist eine Kürzung von Arbeitslosengeld II wegen einer fehlenden Bewerbung unzulässig. Das entschied das Sozialgericht Berlin in einem Urteil vom 1. September 2011.
Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg einer Hartz-IV-Bezieherin einen Vermittlungsvorschlag einer Vollzeitstelle als Gartenbauhelferin mit einem Bruttolohn in Höhe von 1000 Euro monatlich unterbreitet. Die Frau bewarb sich jedoch nicht auf die Stelle, da sie sich um ihre schwer demente Mutter k...
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