Internet kein Grund für Koalitionszoff
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird massiv kritisiert, Rot-Rot will ihn dennoch ratifizieren
Gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte sind im Internet zuhauf verfügbar. Doch wie soll man Kinder und Jugendliche davor schützen? Bei »klassischen« Medien wie Filmen, Computerspielen und Büchern gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes mit seinen Altersvorgaben. Diese Altersklassifizierungen sollen nach der Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) künftig auch auf das Internet ausgeweitet werden.
Anbieter von Webseiten müssen demnach ihr Angebot prüfen und entsprechend mit einer Altersvorgabe versehen. Eltern könnten danach dann etwa eine Software herunterladen, die nicht geeignete oder gefährdende Inhalte sperrt. So die Theorie. Damit der Staatsvertrag wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann, müssen ihn jedoch zuvor alle Bundesländer ratifizieren. Aus diesem Grund steht der JMStV deshalb höchstwahrscheinlich morgen im Abgeordnetenhaus zur Abstimmung.
Trotz des hehren Ansinnens, den Juge...
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