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Schwarz-Gelb ignoriert bei der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze das Bundesverfassungsgericht
Ein menschenwürdiges Existenzminimum hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar gefordert. Jürgen Borchert, Vorsitzender Richter am hessischen Landessozialgericht, sprach auf einer Veranstaltung in Freiburg darüber, wie Schwarz-Gelb die Gerichtsvorgaben bei den Neuberechnungen der Hartz-IV-Regelsätze zu umgehen versucht.
»Nicht wirklich«, entgegnete Jürgen Borchert auf die Frage, ob die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes im Gesetzesvorhaben der Bundesregierung erfüllt würden. »Zynisch« nannte er die fünf Euro mehr, die bei den Neuberechnungen herausgekommen seien. Der Darmstädter Sozialrichter hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hartz-IV-Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden, weil sein Senat wegen verfassungsrechtlicher Bedenken das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Regelsätze anrief. Und zwar »gegen die Auffassung der gesamten Zunft«, wie er hervorhob. Denn offenbar hielt die gesamte Jurisprudenz in Deutschland die Regelsätze solange für verfassungsrechtlich unbedenklich, solange sie das »physische Existenzminimum« sichern.
Noch einmal hob Borchert die wichtigsten Punkte der höchstrichterlichen Entscheidung hervor, um dann mit Beispielen die bewusste Ignorierung durch den Gesetzgeber darzulegen.
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