Zweifel an Assanges Schuld

Warum wurde der Wikileaks-Gründer nicht schon in Schweden verhört?

  • André Anwar, Stockholm
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der schwedische Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange beruht nicht auf einer Verurteilung wegen Vergewaltigung, sondern auf dem Wunsch der Staatsanwaltschaft, den Australier zu verhören. Assange soll sich im fraglichen Fall geweigert haben, ein Kondom zu benutzen.

Nachdem Wikileaks-Gründer Julian Assanges am Dienstag wegen eines schwedischen Haftbefehls von der britischen Polizei verhaftet wurde, geht es nun um seine eventuelle Auslieferung nach Schweden. Auch wenn sein Anwalt Einspruch dagegen angekündigt hat, gilt eine Auslieferung als möglich. Zu genau sprachen sich beide Staaten in den vergangenen Tagen ab.

Gleichzeitig werden in Schweden die Zweifel an der Schuld Assanges größer. Nicht eine internationale Verschwörung von Geheimdiensten gegen Wikileaks, sondern eine übereifrige feministische Staatsanwältin soll hinter dem Haftbefehl und dem Auslieferungsbegehren stecken.

Die Professionalität der schwedischen Staatsanwaltschaft und die Ernsthaftigkeit der Anschuldigungen werden sogar von der Vereinigung junger feministischer Frauen innerhalb der Sozialdemokratischen Partei angezweifelt, aus deren Reihen eines der vermeintlichen Opfer Assanges stammt. Der Verband deutet jedoch an, dass sich der...


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