Anschluss verpasst

Fluggastrechte

Im ND-Ratgeber vom 3. November 2010 hatten wir an dieser Stelle über die Fluggastrechte informiert. Nachfolgend einige weitere Urteile dazu.

Fluggäste können bei Verspätungen auf langen Reisen mit mehreren Teilstrecken mit höheren Entschädigungen rechnen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass bei Verspätungen, durch die ein Reisender seinen Anschlussflug verpasst, Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke besteht und nicht nur für einen Teil (Az. Xa ZR 15/10). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit seiner Ehefrau im Mai 2005 von Berlin über Amsterdam auf eine Karibikinsel fliegen wollte. Wegen Nebels zog die Fluggesellscha...


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